Audiotechnik
Tassilo Neugebauer


AGBs

  1. Auf Angeboten, Rechnungen, Lieferscheinen aufgelistete sowie gelieferte Artikel werden, wenn nicht anderes beschrieben und vereinbart, lediglich vermietet. Das Material bleibt zu jeder Zeit unser Eigentum.
  2. Bei Verkauf bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  3. Für Schäden haftet der Mieter/Veranstalter. Er ist in der Verantwortung, erforderliche Versicherungen abzuschließen und das Material in unserer Abwesenheit zu bewachen.
  4. Unsere Geräte werden nach jedem Einsatz einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen und verlassen das Lager ohne Fehler bzw. Schäden. Mit der Annahme der Ware wird der fehlerfreie Zustand bestätigt. Sollten wir aufgrund einer hohen Auslastung fehlerhaftes Material liefern müssen, klären wir das im Voraus mit dem Kunden ab. Sollte der Kunde eine gemeinsame Sicht- und Funktionsprüfung wünschen, ist das nach Absprache selbstverständlich möglich.
  5. Für Reinigung entstehende Kosten können in Rechnung gestellt werden.
  6. Schäden am Material werden durch Audiotechnik Tassilo Neugebauer behoben. Das betrifft insbesondere Neuanschaffung bei Verlusten. Die Kosten dafür werden in Rechnung gestellt.
  7. Nachbuchungen sind nur unter Umständen möglich und vom Rabatt ausgeschlossen.
  8. Es besteht kein Anspruch auf bereits gewährte Rabatte.
  9. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.
  10. Ein Tagessatz (TS) umfasst maximal 10 Stunden inclusive Pausen. Überstunden werden mit 12 % berechnet. Mit der 16. Stunde wird ein weiterer TS berechnet.
  11. Wir behalten uns vor, während eines Abrechnungsintervalls (TS) Personalwechsel durchzuführen.
  12. Bei Beauftragung ohne konkretes Angebot berechnen wir für einen Tagessatz 400,00 Euro sowie weitere anfallende Kosten.
  13. Die technischen Geräte sind nur von qualifiziertem bzw. eingewiesenem Personal zu bedienen.
  14. Vom Veranstalter ist für alle technischen Geräte geeigneter Wetterschutz zu stellen, um sicheren Betrieb gewährleisten zu können.
  15. Schadenersatzansprüche (beispielsweise bei mangelhafter Qualität) gegenüber Audiotechnik Tassilo Neugebauer sind in Bezug auf die Veranstaltung ausgeschlossen.
  16. Bei Absage eines Projektes erlauben wir uns, die bis dahin entstandenen Kosten und entstehenden Schäden in Rechnung zu stellen.
  17. Audiotechnik Tassilo Neugebauer tritt nicht als Veranstalter auf. Genehmigungen sind vom Veranstalter einzuholen. Ebenso sind Zufahrtserlaubnisse und Ähnliches für Audiotechnik Tassilo Neugebauer einzuholen.
  18. Angebote sind in der Regel 14 Tage gültig, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst nach Angebotsbestätigung durch den Kunden, sowie Auftragsbestätigung durch uns beziehungsweise durch Annahme der Lieferung zustande.
  19. Wir behalten uns vor, Material durch Vergleichbares mit dem Angebotenen zu ersetzen und Pläne kurzfristig zu ändern, wenn dies erforderlich ist.
  20. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
  21. Spesen gehen zu Lasten des Überweisenden.
  22. Wir erlauben uns, stets Werbung für das eigene Unternehmen zu machen und eigene Kontakte zu knüpfen.
  23. Alle unsere Mitarbeiter erhalten in der Regel Zutritt zu sämtlichen relevanten Bereichen.
  24. Für alle Mitarbeiter ist für ausreichende Verpflegung zu sorgen.
  25. Wenn das Projekt es erfordert, ist für die Mitarbeiter eine Unterkunft zu stellen.
  26. Sämtliche Dokumente von Audiotechnik Tassilo Neugebauer, vor allem in Bezug auf unsere Projekte, sind nicht für Dritte bestimmt und geheim zu halten.